Keine neue Düsseldorfer Tabelle für 2012:
Im Jahr 2012 wird es keine neue Düsseldorfer Tabelle geben. Die in der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die Selbstbehaltssätze für Unterhaltsverpflichtete bestehen also fort. Es gab keine gesetzlichen oder steuerlichen Änderungen, die eine Anpassung erforderlich machen würden.
Quelle:Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12.12.2011

