Unsere Leistung in Steuersachen umfasst auch die Hilfe in Steuerstrafsachen, Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit, Ermittlung von korrekten Besteuerungsgrundlagen und Vorbereitung von Selbstanzeigen.
Wir übernehmen die Strafverteidigung, soweit die Straf- und Bußgeldstelle das Verfahren selbständig führt.
Der als Verteidiger tätige Fachanwalt für Steuerrecht hat ohne Ausnahme alle Rechte und Pflichten, die die StPO für den Verteidiger vorsieht, zum Beispiel
zur einseitigen Rechtswahrung seines Mandanten
das Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht, wenn der Missbrauch der Kopien durch ihn ausgeschlossen ist.
iin Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmesachen als Verteidiger auftreten
gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss Beschwerde einzulegen
Ihr Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. Jörg W. Klose